Am 15. 01. 2016 versammelten sich knapp 70
Ansprechpartner und aktive Mitglieder aus
den Selbsthilfegruppen im Gemeindesaal der
katholischen Pfarrgemeinde "Heilige
Familie", um den Ausführungen von Herrn
Frank Tschirch, Fachberater für
Selbsthilfeförderung von der AOK PLUS, zu
folgen. Herr Tschirch erläuterte die
Antragsverfahren zur
kassenartenübergreifenden und
kassenindividuellen Förderung für
Selbsthilfegruppen im Jahr 2016.
Gleichzeitig erörterte er die
Erleichterungen im Abrechnungsverfahren, die
durch die AOK PLUS realisiert wurden.
Über einen Antrag bei der GKV können
Selbsthilfegruppen kassenartenübergreifende
und/oder kassenindividuelle Förderungen
erhalten.
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Über die pauschale Förderung erhalten SHG
Zuschüsse für die Bewerkstelligung der
laufenden Gruppenarbeit, wie z.B.
Mietkosten, Büromaterial, Reisekosten und
Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Beantragung
einer kassenindividuellen Förderung besteht
die Möglichkeit zur Finanzierung von
Projekten, wie z.B. für eigene Aktionstage
oder gruppenspezifische
Informationsmaterialien. Grundlage für beide
Förderarten ist der "Leitfaden zur
Selbsthilfeförderung"des
GKV-Spitzenverbandes. Das Dokument ist
abrufbar unter:
https://www.gkv-spitzenverband.de/
krankenversicherung/
praevention_selbsthilfe_beratung/
selbsthilfe/ selbsthilfe.jsp
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